Viele Frauen, die unter gesundheitlichen Beschwerden aufgrund einer großen Brust leiden, stellen sich die Frage, ob die Krankenkasse die Kosten einer Brustverkleinerung übernimmt. Tatsächlich gibt es in Österreich unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, dass die Krankenkasse die Kosten ganz oder teilweise bezahlt.
Welche Kosten übernimmt die Krankenkasse bei einer Brustverkleinerung?
Die Krankenkasse übernimmt die Kosten dann, wenn die Operation medizinisch notwendig ist. Dies ist beispielsweise bei chronischen Rückenschmerzen oder Nackenschmerzen, Haltungsschäden oder anderen gesundheitlichen Problemen der Fall, die auf die Größe der Brust zurückzuführen sind. Voraussetzung für die Kostenübernahme ist in der Regel eine chefärztliche Bewilligung, die die medizinische Indikation für die Operation bestätigt.
In einer privaten Krankenanstalt wie der Schwarzlklinik kann die Operation nur dann verrechnet werden, wenn eine entsprechende Zusatzversicherung vorhanden ist. Bei Vorliegen einer chefärztlichen Bewilligung ist es ratsam, sich im Vorfeld bei der eigenen Zusatzversicherung über die genauen Anforderungen und den Ablauf der Kostenübernahme zu informieren, da diese je nach Einzelfall variieren können.
Wer stellt den Chefarztbrief aus?
Ein Chefarztbrief kann in der Regel von einem Facharzt ausgestellt werden. Meist ist dies ein Facharzt für plastische und ästhetische Chirurgie, der die körperlichen Beschwerden und die medizinische Notwendigkeit der Brustverkleinerung beurteilt. Auch ein Orthopäde oder Allgemeinmediziner kann in die Begutachtung einbezogen werden, insbesondere bei Beschwerden wie Haltungsschäden oder chronischen Schmerzen.
Kann der Chefarztbrief auch von den behandelnden Ärzten bei New-Aesthetics ausgestellt werden?
Patientinnen können den Chefarztbrief auch von den behandelnden plastischen Chirurgen bei New-Aesthetics ausstellen lassen, die den Eingriff durchführen. Dadurch ist gewährleistet, dass die gesamte Behandlung von Anfang an in erfahrenen Händen liegt.
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